Familienrecht | Rechtsanwälte Hammecke & Weyer | Hagen / NRW

Familienrecht

Familienrecht – Ihr verlässlicher Partner in sensiblen Angelegenheiten

Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen, die tief in das persönliche Leben eingreifen. Es regelt unter anderem Eheschließung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzungen.

Da familienrechtliche Streitigkeiten oft mit emotionalen Herausforderungen verbunden sind, ist eine kompetente und einfühlsame rechtliche Beratung besonders wichtig.

Wir stehen Ihnen als erfahrene Fachanwälte für Familienrecht zur Seite und unterstützen Sie in allen rechtlichen Fragen – sowohl präventiv bei der Vertragsgestaltung als auch in streitigen Auseinandersetzungen vor Gericht.

Unsere Schwerpunkte im Familienrecht

Ehe und Scheidung – Rechte und Pflichten klären

Eine Ehe ist nicht nur eine emotionale, sondern auch eine rechtliche Verbindung. Im Falle einer Trennung oder Scheidung stellen sich zahlreiche Fragen:

  • Welche Ansprüche bestehen auf Unterhalt?
  • Wie erfolgt die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens?
  • Was geschieht mit gemeinsamen Schulden?
  • Wer darf in der Ehewohnung bleiben?

Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Scheidungsverfahren – Rechtliche Begleitung in einer schwierigen Phase

Eine Scheidung kann ein komplexer Prozess sein, der weitreichende Folgen mit sich bringt. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und kümmern uns um:

  • Antragstellung beim Familiengericht
  • Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
  • Ehewohnungs- und Haushaltsaufteilung
  • Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenansprüche)

Ob einvernehmliche Scheidung oder streitige Auseinandersetzung – wir vertreten Ihre Interessen mit Fachwissen und Fingerspitzengefühl.

Unterhalt – Klärung von Ansprüchen

Nach einer Trennung oder Scheidung entstehen oft Unterhaltsansprüche. Diese können sich auf verschiedene Bereiche beziehen:

  • Ehegattenunterhalt – Besteht ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen nach der Ehe?
  • Kindesunterhalt – Wie hoch ist die finanzielle Verantwortung für gemeinsame Kinder?
  • Elternunterhalt – Müssen Kinder für den Unterhalt pflegebedürftiger Eltern aufkommen?

Wir berechnen Unterhaltsansprüche nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen und vertreten Ihre Interessen bei außergerichtlichen Verhandlungen oder vor Gericht.

Sorgerecht und Umgangsrecht – Lösungen im Interesse des Kindes

Wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, ist eine einvernehmliche Lösung besonders wichtig. Wir unterstützen Sie in Fragen des:

  • Sorgerechts – Wer erhält die elterliche Sorge?
  • Umgangsrechts – Wie wird der Kontakt zwischen Kind und Elternteil geregelt?
  • Wechselmodells – Ist eine gleichwertige Betreuung durch beide Eltern möglich?

Unser Ziel ist es, tragfähige Lösungen im Sinne des Kindeswohls zu finden. Falls erforderlich, vertreten wir Sie auch in Sorgerechts- und Umgangsverfahren vor Gericht.

Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Ein Ehevertrag kann Streitigkeiten im Falle einer Trennung vorbeugen. Wir beraten Sie zur individuellen Gestaltung eines Vertrags, der folgende Punkte regeln kann:

  • Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft
  • Unterhaltsregelungen für den Trennungs- oder Scheidungsfall
  • Regelungen zur Vermögensaufteilung und Altersvorsorge

Auch nach einer Trennung kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und klare Regelungen zu treffen.

Rechte nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften

Nicht nur Ehepaare, sondern auch unverheiratete Paare stehen vor rechtlichen Fragen, insbesondere in Bezug auf:

  • Vermögensauseinandersetzungen nach einer Trennung
  • Unterhaltsansprüche zwischen Partnern
  • Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder

Wir beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Gewaltschutz – Schutz bei häuslicher Gewalt

Wenn es in einer Partnerschaft oder Familie zu Gewalt oder Bedrohung kommt, bieten wir schnelle und effektive rechtliche Hilfe. Mögliche Maßnahmen sind:

  • Erlass eines gerichtlichen Kontakt- und Näherungsverbots
  • Anordnung zur Wohnungszuweisung
  • Begleitung im Strafverfahren bei häuslicher Gewalt

Wir setzen uns dafür ein, dass Sie den notwendigen Schutz erhalten und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Familienrecht und Erbrecht – Verknüpfte Rechtsbereiche

Familienrechtliche Fragen überschneiden sich häufig mit dem Erbrecht. Wir beraten Sie insbesondere zu:

  • Erbansprüchen nach einer Scheidung
  • Gestaltung von Testamenten unter Berücksichtigung familienrechtlicher Aspekte
  • Pflichtteilsansprüchen von Kindern und Ehepartnern

Durch vorausschauende Planung lassen sich viele Konflikte im Erbfall vermeiden.

Warum Sie sich für uns entscheiden sollten

Das Familienrecht ist ein sensibles Rechtsgebiet, das ein hohes Maß an juristischer Fachkompetenz und Einfühlungsvermögen erfordert. Wir bieten Ihnen:

  • Fachanwaltliche Expertise
    Unsere Spezialisierung im Familienrecht ermöglicht eine fundierte und aktuelle Beratung.
  • Individuelle Lösungen
    Jeder Fall ist einzigartig, daher erarbeiten wir maßgeschneiderte Strategien.
  • Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft
    Ob außergerichtlich oder vor Gericht, wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck.
  • Einfühlsame Beratung
    Wir begleiten Sie professionell durch schwierige Lebenssituationen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Familienrechtliche Fragen? Wir sind für Sie da!

 
 

Gerne beraten wir Sie persönlich.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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