FAMILIENRECHT

Im Familienrecht ist – ähnlich wie im Arbeitsrecht – vieles so durch Gesetze geregelt, dass sie zusätzlich einer Fülle von Auslegungen durch die Rechtsprechung bedürfen. Es ist daher zwingend erforderlich, dass der beratende Rechtsanwalt vertiefende Kenntnisse im Familienrecht, insbesondere in der aktuellen Rechtsprechung aufweisen kann. Bekanntestes Beispiel hierfür ist die Düsseldorfer Tabelle, die quasi zum Gesetz geworden ist, aber eigentlich nur eine von einem Gericht herausgegebene Richtlinie ist. 

Darüber hinaus gibt es speziell im Familienrecht sogenannte Leitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte, so dass es im Familienrecht entscheidend darauf ankommt, welches Familiengericht örtlich zuständig ist. 

Das Familienrecht umfasst u. a. folgende Bereiche: 

  • Scheidungsverfahren 
  • Sorgerechtsverfahren 
  • Umgangsrechtsverfahren 
  • Unterhaltsverfahren 
  • Adoptionsrecht 
  • Vertragsgestaltung / Gestaltung von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen 
  • Rechte der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft 
  • familienrechtliche Fragestellungen im Steuerrecht 
  • familienrechtliche Fragestellungen im Gesellschaftsrecht 
  • familienrechtliche Fragestellungen im Erbrecht 
  • Zugewinnausgleich 
  • einstweiliger Rechtsschutz 
  • Ehegattenunterhalt 
  • Kindesunterhalt 
  • Ehewohnungs- und Haushaltssachen 
  • Güterrecht 
  • Abstammungsrecht 
  • Gewaltschutz 

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